Unwirkliche Präsenz Quelle: Reisebuch IV | Ein Krieger, der den Mächten des Bösen Gefolgschaft geschworen hat, kann manchmal einen Teil der Macht der Dunkelheit benutzen. Er kann sich in der Nacht verlieren und unbemerkt von anderen vorübergehen. Solange er seine Anwesenheit nicht auf brutale Weise enthüllt, kann der Krieger sich wie ein Schatten von allen unbemerkt bewegen. Seine Gegner werden verwirrt, ihr Geist lehnt es hartnäckig ab, ihn zu sehen. | ||
Bedingung: Nur eine Persönlichkeit, die aus einem Volk der Verschlungenen Pfade der Finsternis stammt oder über die Fähigkeit Kundschafter verfügt, kann eine Unwirkliche Präsenz erlangen. Heldentat: Um diese Erfahrungskarte zu erwerben, darf der Abenteurer während der ganzen Partie weder angegriffen noch verwickelt worden sein, und er muss sich an ihrem Ende in der feindlichen Aufstellungszone befinden. Effekte: Die Unwirkliche Präsenz sät Verwirrung in die Sinne von jenen, die die Persönlichkeit umgeben. Sie kann einmal pro Partie bei ihrer Aktivierung erklären, dass sie diese Karte benutzt. Sie wird dann wie ein Kundschafter behandelt, der noch nicht entdeckt worden ist.
Info: Inoffizielle Eigenübersetzung. Diese Karte ist in CO3 verboten. |
Für Confrontation und Dogs of War 0 Figuren mit 0 Profilen • 0 Zauber • 0 Wunder • 0 Zusatzkarten und Age of Rag'Narok Inhalte abrufbar. • Stand 16.12.2024 • Impressum und Datenschutz